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Was muss bei einer Altbausanierung beachtet werden?

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Eine Altbausanierung ist nach Jahren in einem Gebäude fällig, welches über längere Zeit bewohnt oder bewirtschaftet wurde. Anders als bei einer Renovierung fallen die Arbeiten bei einer Sanierung viel umfangreicher aus. Alte Gebäude sind nicht energieeffizient, da sie aus anderen Materialien und Dämmstoffen hergestellt wurden als es heute Standard ist. Aus diesem Grund muss für einen verbesserten Wohnkomfort eine Kernsanierung vorgenommen werden.

Arbeiten bei einer Sanierung

Wird ein Gebäude saniert, welches vor dem Jahr 1970 errichtet wurde, handelt es sich um eine Altbausanierung. Diese Gebäude haben einen eigenen Stil und sind aufgrund der Zeit inzwischen sanierungsbedürftig geworden. Ob eine Renovierung oder Sanierung benötigt wird, hängt vom Zustand des Gebäudes ab. Sind das Mauerwerk oder die Fassade beschädigt oder es fehlen auf dem Dach ein paar Ziegel, ist eine Sanierung notwendig. Gleiches gilt für alte undichte Fenster oder Wasser- und Schimmelflecken an der Decke oder den Wänden.

Wenn Fenster nicht mehr dicht sind oder sich nicht mehr fest verschließen lassen, wird es Zeit für einen Austausch. Durch die Ritzen am Fenster geht zu viel Wärme verloren, sodass nicht mehr energieeffizient geheizt werden kann. Zu einer Sanierung gehört auch der Austausch eines Fußbodens, die Reparatur einer Treppe oder der Austausch eines alten Heizkessels. Ein neuer Heizkessel wird in der Regel bei Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren fällig.

Was muss beachtet werden

Die Altbausanierung muss gründlich geplant werden, da sie meistens viele verschiedene Arbeitsschritte beinhaltet. Arbeiten an der Elektrik oder der Austausch größerer Bauteile sollte immer einem Fachmann überlassen werden. Es gibt zwar keine allgemeine Dämmplicht, aber durch das Gebäudeenergiegesetz wurde festgelegt, dass durch eine Reparatur an der Fassade, die mehr als 10 % der Gesamtfassade ausmacht, auch an eine neue Dämmung gedacht werden muss. Bei kleinen Rissen ist das nicht notwendig. Sollte dagegen ein größerer Teil der Fassade ausgebessert werden, ist eine komplette Außendämmung notwendig. Nicht gedämmte Warmwasser- oder Wärmeverteilungsleitungen, die sich beispielsweise im Keller befinden, lassen sich problemlos nachträglich dämmen.

Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus

Steht ein Haus unter Denkmalschutz, ist der Besitzer zum Erhalt der Bausubstanz verpflichtet. Bei einer Altbausanierung muss häufig eng mit der Denkmalschutzbehörde zusammengearbeitet werden. In einigen Fällen steht nicht das komplette Gebäude, sondern nur ein bestimmter Teil unter Denkmalschutz. Zu den klassischen Alleinstellungsmerkmalen eines denkmalgeschützten Hauses gehören bestimmte Eingangstüren, Fenstertypen oder Kunstarbeiten. Diese sollte nicht ohne Absprache mit der Denkmalschutzbehörde verändert werden. Für den Rest des Hauses besteht keine Genehmigungspflicht. Bei einigen Gebäuden gibt es Einschränkungen bei der Fassadendämmung. Alternativ kann eine Innendämmung vorgenommen werden, um ein Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Das nimmt in den Innenräumen etwas Platz in Anspruch.

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